Rudolf Elmer, Le banquier qui a trahi, à nouveau devant ses juges

Le Temps: La justice zurichoise se prononce jeudi sur un premier jugement. Un autre procès se prépare contre l’ex-employé de Julius Baer

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    B.KERZENMACHER (Donnerstag, 17 November 2011 09:48)

    Wer von üblen Drohungen betroffen ist büsst erhebliche Lebensqulität ein und verliert seine Integrität und Reputation. Insbesondere wenn noch persönliche Dokumente wie Betreibungdauszüge, Lohnauszüge, Lohnausweis, Privatkorrespondenzen etc. fremden Personen herausgegeben werden. Wenn dann die Drohungen zusätzlich noch mit bewussten und vorsätzlichen Verleumdungen, Dokumentefälschung und Beschimpfungen gepaart sind kann dass schnell zum Arbeitsplatzverlust und somit zu massiven Umtriebskosten führen. Besonders wenn das Drohungs/Verleumdungsstraftatenopfer kein Arbeitslosengeld erhält obwohl es 25 Jahre lang lückenlos Beiträge einzahlte. Hier muss den Opfer der grösstmögliche Schutz zukommen und die Drohungs/Verleumdungsstraftäter gehören rigeros strafrechtlich verfolgt und bestraft.