B.KERZENMACHER(Donnerstag, 17 November 2011 09:48)
Wer von üblen Drohungen betroffen ist büsst erhebliche Lebensqulität ein und verliert seine Integrität und Reputation. Insbesondere wenn noch persönliche Dokumente wie Betreibungdauszüge,
Lohnauszüge, Lohnausweis, Privatkorrespondenzen etc. fremden Personen herausgegeben werden. Wenn dann die Drohungen zusätzlich noch mit bewussten und vorsätzlichen Verleumdungen, Dokumentefälschung
und Beschimpfungen gepaart sind kann dass schnell zum Arbeitsplatzverlust und somit zu massiven Umtriebskosten führen. Besonders wenn das Drohungs/Verleumdungsstraftatenopfer kein Arbeitslosengeld
erhält obwohl es 25 Jahre lang lückenlos Beiträge einzahlte. Hier muss den Opfer der grösstmögliche Schutz zukommen und die Drohungs/Verleumdungsstraftäter gehören rigeros strafrechtlich verfolgt und
bestraft.
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B.KERZENMACHER (Donnerstag, 17 November 2011 09:48)
Wer von üblen Drohungen betroffen ist büsst erhebliche Lebensqulität ein und verliert seine Integrität und Reputation. Insbesondere wenn noch persönliche Dokumente wie Betreibungdauszüge, Lohnauszüge, Lohnausweis, Privatkorrespondenzen etc. fremden Personen herausgegeben werden. Wenn dann die Drohungen zusätzlich noch mit bewussten und vorsätzlichen Verleumdungen, Dokumentefälschung und Beschimpfungen gepaart sind kann dass schnell zum Arbeitsplatzverlust und somit zu massiven Umtriebskosten führen. Besonders wenn das Drohungs/Verleumdungsstraftatenopfer kein Arbeitslosengeld erhält obwohl es 25 Jahre lang lückenlos Beiträge einzahlte. Hier muss den Opfer der grösstmögliche Schutz zukommen und die Drohungs/Verleumdungsstraftäter gehören rigeros strafrechtlich verfolgt und bestraft.