Rudolf Elmer erringt Teilerfolg vor Bundesgericht

Handelszeitung: Das Bundesgericht kritisiert, die Zürcher Richter hätten sich bei ihrem Entscheid auf die ehemalige und nicht auf die neue kantonale Strafprozessordnung gestützt. Damit verletzten sie Bundesrecht. Damit war die Laienbeschwerde von Rudolf Elmer erfolgreich! Der Link zur Handelszeitung. Der Link zu der Leo Müller story. 

 

Die Strafanzeige gegen die beiden Bezirksrichter, die das Ehrverletzungsverfahren nach fünffacher Sistierung 10 Tage in die Verjährung ansetzten, um nicht auf die Ehrverletzung eintreten zu müssen, wird nun eingereicht. Vorwurf: Begünstigung des Beschwerdegegners Leo Müller nach StGB 305, da mindestens eine eventual vorsätzliche Begünstigung von Leo Müller vorliegt.  

 

Drei neue Mitglieder auf der "Wall of shame" und eine weitere Technik "How to manipulate a Court Trial".

 

Die Einforderung der Parteientschädigung durch Anwalt Tobias Troyer (LexPartners.MCS) im März 2014 war voreillig und unverforen.




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