Entscheid Steuerrekurskommission II von Zürich
Die Steuerrekurskommission II von Zürich verweigerte mit diesem Entscheid, das Einsichtsrecht der Julius Bär Daten durch die Eidg. Steuerverwaltung. Die schweizerischen Steuerflüchtlinge und auch die Julius Bär konnten aufatmen und wurden nicht verfolgt. Ein Rekurs wurde weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Eidg. Steuerverwaltung eingereicht!
Das geschätzte Nachsteuervolumen ist im Bereich von CHF 150 bis 200 MILLIONEN, die dem Schweiz. Staat, dem/der Bürger/in entgangen sind und vielleicht ist es sogar WESENTLICH MEHR! Die Steuerpraxis wurde damit im Jahre 2006 nicht hinterfragt und man ging zur Tagesordnung über.
Im Ausland wurden Julius Bär Kunden zur Kasse gebeten dh. zum Beispiel der Belgier P.S., der mehrere Million an EURs an Nachsteuern zahlen musste!
Entscheid Steuerrekurskommission II Züri
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