Was ist "Recht", das ist hier im Fall Elmer/Julius Bär und der Züricher Justiz die Frage?

"RECHT" ist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und nötigenfalls von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird (objektives Recht). Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark.

 

Nach Uwe Wesel (Deutscher Rechtswissenschaftler)  hat Recht im wesentlichen folgende vier Funktionen:

  • Ordnungsfunktion: Als Beispiel für Recht als Ordnungselement eignen sich weite Teile des Straßenverkehrsrechts. Hier kommt es oft nicht darauf an, wie eine konkrete Regelung gestaltet ist, sondern dass sie existiert. So ist es etwa ohne Belang, ob Rechts- oder Linksverkehr herrscht. Entscheidend ist, dass alle entweder rechts oder links fahren. Ähnliches gilt für Verkehrszeichen. Die Gestaltung eines bestimmten Zeichens ist irrelevant, solange überall das gleiche Zeichen für den selben Zweck genutzt wird.
  • Gerechtigkeitsfunktion: Die Durchsetzung von Gerechtigkeit ist eine moralische und soziale Funktion des Rechts, die es immer noch nicht voll erfüllen kann, weil es zugleich eine Herrschaftsfunktion erfüllt.
  • Herrschaftsfunktion: Recht hat heute auch die Funktion, Herrschaft aufrechtzuerhalten. Herrschaft und Staat sind zwar auch Ordnungselemente, die Herrschaftsfunktion des Rechts ist aber nicht deckungsgleich mit seiner Ordnungsfunktion. Zum einen ist Herrschaft auch Selbstzweck, da sie häufig um ihrer selbst Willen angestrebt wird, zum anderen dient Herrschaft immer auch weiteren Interessen. In bürgerlich-liberalen Demokratien etwa dient die Herrschaft auch der Erhaltung von Privateigentum an Produktionsmitteln, in sozialistischen Staatsformen dagegen dient sie etwa der Beschränkung von Privateigentum zugunsten des Staates.
  • Herrschaftskontrollfunktion: Um die zum Teil negativen Wirkungen der Herrschaftsfunktion zu mildern, ist das Recht auch zu einem Mechanismus zur Herrschaftskontrolle geworden. Merkmale eines Rechtsstaats sind unter anderem eine ausgeprägte Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, die der Kontrolle des Staates dienen. Ein Problem besteht aber darin, dass der Staat den Großteil der Rahmenbedingungen für seine Kontrolle selbst setzt.

 

Ich bin der Meingung, dass heute die Finanzinstitute und die Grosskonzerne einen grossteil der Herrschaftsfunktion über das Recht übernommen haben!

 

Wikipedia  hier lohnt es sich zu lesen, um darüber nachzudenken, was da im Fall Elmer / Julius Bär als Recht bezeichnet und gelebt wird!