Dies und das: Fälle R. Elmer, M.K. Rózsa, Ch. Blocher zeigen: Zürcher Polizei, Strafverfolgung.... Verfilzung!

Rudolf Elmer. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Rudolf Elmers gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichtes gutgeheissen. Gegen die Bank Julius Bär wurde ein eingestelltes Verfahren wegen Nötigung und Körperverletzung im Zusammenhang mit einer von der Bank Bär veranlassten Observierung Elmers durch Privatdetektive wieder aufgenommen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft Zürich hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen nach der Anzeige Elmers nur die angeschuldigten Privatdetektive befragt, nicht aber weitere Zeugen, und auch nicht die Opfer, also die Familie Elmer. Polizeirapporte über die Handlungen der Privatdetektive haben die Zürcher Staatsanwälte ignoriert. Das Obergericht hat die verfügte Einstellung des Verfahrens sanktioniert. Details

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