Beschwerde FINMA betr. General Counsel of Julius Baer Group

FINMA Beschwerde vom 28. April 2023 adressiert an Frau Marlene Amstad: Es geht um Falschaussagen des General Counsel of the Julius Baer Group in Bezug auf die Strafverfahren gegen den Whistleblower Rudolf Elmer, der im USA-Internet zum Terroristen von der Bank gemacht wurde.  Die erste Beschwerde wurde am 4. Februar bzw. 20. Januar 2017 an Mark Branson gesandt. Die FINMA ist in einem geheimen Verfahren (Verwaltungsverfahren) aus welchen Gründen auch immer nicht darauf eingetreten.  Die neuerliche Beschwerde vom 28. April 2023 zeigt auf, wie die Verfahrensmanipulation in der "Causa Elmer/Bankgeheimnis" abgelaufen ist, welche Konsequenzen es hatte, wie die Staatsanwaltschaft belogen wurde und mit wieviel krimineller Energie das Strafverfahren gegen den Whistleblower geführt wurde, um die dubiosen Geschäfte der Bank zu verdunkeln und zu verschleiern. Die FINMA-Beschwerde  ist ein erster Augenöffner, was von der FINMA in Sachen Crédit Suisse und dessen Management zu erwarten ist, nämlich NICHTS!

 

Ausser den Hinweis, dass der/die Beschwerdeführer/in keine Parteirechte haben d.h. Akteneinsicht, keine Teilnahme an den möglichen Befragungen, Informationen zur Stellungnahme der FINMA. Die Begründung ist, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handle d.h. mit anderen Worten ein Geheimverfahren! Die Oeffentlichkeit erhält keine Kenntnisnahme und daher wurde diese Beschwerde öffentlich gemacht.

 

Wie immer: Die Unschuldsvermutung für den General Counsel Christoph Hiestand gilt auch hier!