Neue Zürcher Zeitung: "Elmer gelangte in der Folge an das Bundesgericht und führte Beschwerde in Strafsachen. Gemäss Urteil vom 12. Dezember traten die Lausanner Richter aber auf die Beschwerde nicht ein: Die Beschwerdeschrift genüge den gesetzlichen Erfordernissen nicht, schreiben sie. Denn zunächst müsse der Beschwerdeführer . ......
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Detaillierte Beschwerde, welche zeigt, dass das Strafverfahren hätte mehrfach eingestellt werden müssen und die Bank, die Justiz instrumentalisierte!