Oberleitung "Causa Elmer" leitender Staatsanwalt Peter Pellegrini:
Interview SFR Pellegrini
Leitender Staatsanwalt Pellegrini behauptet nach umfassender Analyse, dass das Schweizer Bankgeheimnis in der "Causa Elmer" auch im Ausland anwendbar sei!
Leitende Staatsanwältin Susanne Leu und der untersuchende Staatsanwalt Peter C. Giger in der "Causa Elmer".
Beide behaupten heute noch nach vier-jähriger Untersuchung, dass das Schweizer Bankgeheimnis auch bei angeblichen Straftaten im Ausland Anwendung finden.
Leitender Staatsanwalt Dr. Rolf Jäger ersetzte die Staatsanwältin Alexandra Bergmann am Obergericht von Zürich als Chefankläger.
Staatsanwältin Alexandra Bergmann untersucht seit Mitte Juni 2005 die "Causa Elmer". Sie kam zum Schluss bei der Hausdurchsuchung 27. Sept 2005 und Eröffnung des Verfahrens,
dass
1) Rudolf Elmer bei der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich angestellt war
2) das Schweiz. Bankgeheimnis (Art 47 BaG) auf Daten aus der Julius Baer Trust and Company Ltd. Cayman Islands dem Schweiz. Bankgeheimnis unterstehen bzw. das Schweizer Bankgeheimnis anwendbar sei.
3) Sie kam mit Verfügung vom 13. April 2006 (vor knapp 10 Jahren bzw. sechs Monate nach der Hausdurchsuchung/Inhaftierung von Rudolf Elmer) zum Schluss, dass die Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich KEINE Klageberechtigung hatte und das Verfahren umgehend einzustellen sei! Das hat Staatsanwältin Bergmann dann doch nicht wieder gemacht, obwohl die Cayman Gesellschaften auch nicht als Geschädigte auftragen.
Folglich das Verfahren "Schweizer Bankgeheimnisverletzung" hätte nie eröffnet werden dürfen bzw. hätte spätestens mit
Verfügung vom 13. April 2006 durch die Staatsanwältin Alexandra Bergmann 2006 eingestellt werden müssen!