Beschluss Obergericht 15. Juni 2009
Das Obergericht Zürich entscheidet, dass auf den Rekurs nicht eingetreten wird, obwohl die Beschwerde fristgerecht bei der Poststelle in Mauritius aufgegeben wurde.
Der Richter Ernst Zweifel wurde damit nicht zur Verantwortung betreffend Falschbeurkundung (Rückdatierung des nachfolgenden Gerichtsentscheid) gezogen.
bescheid og Einstellung gegen Richter 09
Adobe Acrobat Dokument
98.9 KB