Die "Kosten" von Whistleblowing in einer Steuer- / Verdunklungsoase!

Whistleblowing betreffend eines Finanzinstitutes in einer Steuer- und Verdunklungsoase ist ein "Kapitalverbrechen", wenn man den Fall Elmer analysiert, der Whistleblowing in Sachen einer Julius Baer Schwestergesellschaft in den Cayman Islands und nicht der Julius Bär in Zürich ausübte. Der Schaden für Rudolf Elmer und seine Familie, Angehörige, Freunde und Mitarbeiter  war:

 

1)  ein dubioser Lügendetektorentest, der durch Julius Bär und dem Anwaltsbüro Maples & Calder 2002 durchgeführt wurde. Die Mitarbeiter waren aufgefordert worden sofort und ohne Vorwarnung einen Lügendetektorentest zu bestehen, dessen Resultat als Grundlage für die weitere Beschäftigung herbeigezogen wurde. Dieses Vorgehen wurde von den in der Bank arbeitenden Familienmitglieder Bär abgesegnet!

 

2) Die obligatorische Krankenversicherung der Julius Bär in den Cayman Islands ging Konkurs. Elmer´s Arztkosten von über USD 25´000 für Behandlungen in Miami wurden nicht von der Julius Bär getragen. Vorgeschobenes Argument: Die Nachweise liegen nicht vor (Nachweis: Beilage). Die Deckung der Kosten erfolgt nur, wenn Rudolf Elmer die CHF 500´000 Schweigegeld und die Einstellung der Verfahren gegen Elmer  annehme (Christoph Hiestand, Kurt Langhard)!

 

3) Entlassung unter caymänischen Recht nach 15 Jahre mit Julius Bär. Kein Arbeitnehmerschutz dh. Kündigung auf drei Monate ohne weiteres Entgelt und ohne Deckung der Repatriationskosten.

 

4) Morddrohungen bereits in den Cayman Islands gegen Rudolf Elmer durch Vorgsetzten.(zu Info 2008 Frederic Bisze, ein Schweizer Banker wurde in Cayman ermordet).

 

5) Drohung durch Dr. George Schmidt (Head Human Resouces Julius Bär Holding) in Anwesenheit von Christoph Hiestand: "sollte ich ich die Bank vor den Richter ziehen, dann werde mich die Julius Bär fertig machen". (März 2003).

 

6) Einsatz von deutschen und schweizerischen Privatdetektive in der Schweiz: z.B. Elmer´s Mitarbeiterin wurde von den Privatdetektive ein Bild gezeigt und gesagt, dieser Mann werde international gesucht; Präsenz wurde am Arbeitsort und am Wohnort durch die Privatdektive markiert, um den Druck auf Elmer, Mitarbeiter und Nachbarn zu erhöhen; Elmer´s Sekretärinnen wurden beim Postgang verfolgt, so dass die Sekretärinnen begleitet werden mussten; eine Autobahnverfolgung musste durch die Polizei unterbunden werden, im Auto sassen nur Elmer´s Frau und deren Mutter sowie zwei Kleinkinder; Nachtruhestörung durch die deutschen Detektive, die mit einem BMW in die Sackgasse am Wohnort Freienbach mit übersetzter Geschwindigkeit fuhren und dann vor dem Haus Elmer quietschenden Reifen stoppten und dies zwischen 21.00 und 23.00 und somit nicht nur die Familie sondern auch Nachbarn ans "Fenster rannten"; Verfolgungen von Elmer in der Stadt Zürich und auf dem Arbeitsweg und dies mit der Hilfe der Privatdetektei Ryffel AG, Zürich; Morddrohungen über Public Phone und Email; Nötigung der 6jährigen Tochter und Elmer´s Frau durch die Privatdetektive. Alles im Auftrag der Bank Julius Bär respektive des Bär Managements.

 

7) Schmutzkampagne gegen Rudolf Elmer mittels Weltwoche, Financial Times, Rundschau, Sonntagszeitung und Bilanz (siehe Tab "Schmutzkampagne").

 

8) Der Vater des Patenkinds von Rudolf Elmer entschied, dass eine Beziehung zu Elmer ein grosses Risiko darstellt und löst deshalb die Patentschaft auf!

 

9) Geschwister von Elmer wurden am Arbeitsplatz unter Druck gesetzt: eine mögliche Kündigung könnte ausgesprochen werden. Elmer musste zum Schutz der Familienmitglieder Beziehung abbrechen.

 

10) 30 Tage Gefängnis und dann diverse Offerten von der Polizei und Julius Bär (u.a. CHF 500´000 Schweigegeld etc), um den Fall ohne grosses Aufsehen zu archivieren. Anwalt Langhard hätte nach eigenen Aussagen die Staatsanwaltschaft überzeugen können auch im Fall des Offizialdeliktes "Verletzung des Schweiz. Bankgeheimnis" das Geschäft zu archivieren sofern Elmer kooperiert.

 

11) Posttraumatische Belastungsstörung von Elmer und psychische Belastungen der sechsjährigen Tochter durch die Privatdetektive und auch die untersuchenden Behörden.

 

12) Auswanderung ins Exil nach Mauritius, um der Macht der Julius Bär in der Schweiz zu entfliehen. Elmer hatte in der Schweiz ohne Einigung mit Julius Bär  keine Arbeit mehr gefunden.

 

13) Alle Anzeigen gegen die Bank  (Sozialversicherungsbetrug, Nötigung, Kriminelle Kunden, Geldwäscherei etc) von Rudolf Elmer wurden durch die Staatsanwaltschaft, das Obergericht Zürich, die Bundesanwaltschaft konsequent abgewiesen. Einzig die renommierte Zeitung "The Guardian" neben Wikileaks wies auf kriminelle Handlungen der Bank hin. Der Anfangsverdacht war gegeben, aber die schweiz. Untersuchungsbehörden übten sich in "Willful Blindness" und "if you cannot destroy the evidence, beat the witness".im Einklang mit Julius Bär.

 

14) Erneutes Ansetzen von Privatdetektiven und Polizeibehörden in Mauritius auf Rudolf Elmer (Declaration bei Polizeibehörden in Mauritius). Polizeibehörden in Mauritius stellte keine Verfehlungen von Rudolf Elmer fest.

 

15) Rufmord der Bank Julius Bär beim neuen Arbeitgeber Standard Bank of Africa in Mauritius damit Rudolf Elmer die Stelle zum dritten Mal aufgrund der Bär-Geschichte verliert. 

 

16) Androhung von massiven Geldforderungen (gemäss Christoph Hiestand hat die Julius Bär bereits im Jahr 2004 über CHF 1 Mio für die Ueberwachung von Rudolf Elmer ausgegeben) im Fall Rudolf Elmer wird vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen am 19. Januar 2011.

 

17) Rudolf Elmer muss Privatkonkurs anmelden und sich von seiner Familie trennen bzw. von seiner Frau scheiden, um die Familie vor einer finanziellen Not zu schützen. "Scheidung aus Liebe Dank Julius Bär!" 

 

 

Rundschau Award Winning Smearing Campaign!

 

"An den «4th International Video Journalism Awards» erhielt Hansjürg Zumstein am Mittwoch, 11. Februar 2009, den renommierten VJ-Award in der Kategorie Internationales für einen «Rundschau»-Beitrag. Unter dem Titel «Gestohlene Bankdaten» strahlte die «Rundschau» den Beitrag am 2. April 2008 aus

 

Der Award wird für selbstgedrehte Reportagen vergeben, die sich bezüglich Kameraarbeit und journalistischem Inhalt auszeichnen. Hansjürg Zumsteins Beitrag handelt von einem ehemaligen Schweizer Banker, der vertrauliche Kundendaten besitzt und damit seinen Arbeitgeber unter Druck setzt. Doch der entlassene Banker greift plötzlich zu neuen Mitteln: Er fälscht Dokumente, verschickt eigenartige E-Mails und stösst Drohungen aus – die Polizei beschlagnahmt zwei Waffen bei ihm. Aus dem Whistleblower wird plötzlich eine bedrohliche Person. Der Autor schaffte es, sich mit seinem selbstgedrehten Material den verschiedenen Facetten dieser Person anzunähern und ihn im Interview mit verschiedenen heiklen Fakten zu konfrontieren."(Quelle: Webpage SF Schweizer Fernsehen).

 

Hinweis: lesen Sie den Artikel in "The Guardian" genau, denn Julius Bär wollte oder konnte den Anwälten von "The Guardian" keinen einzigen Fall eines gefälschten Dokumentes oder eigenartige E-Mails und Drohungen vorlegen. Man vergisst, dass Elmer ein Schweizer Offizier ist und damit das Recht hat, Waffen Zuhause zu haben. Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass jeder Schweizer Offizier ist eine bedrohliche Person ist gemäss Rundschau!.

Interesant ist: Die Unschuldsvermutung war im

 

Fall Elmer seit 2004 nie gegeben! Die

 

Vorverurteilung (Datendieb, psychisch Kranker,

 

wirrend Geist, an Verfolgungswahn leitender

 

psychisch Kranker, gefährlicher Mensch) erfolgte

 

bereits Jahre vor dem Gerichtstermin 19. Januar

 

2011 von Weltwoche, Bilanz, Financial Times,

 

Rundschau, Sonntagszeitung, Spiegel und  Schw.

 

Presserat!

 

 

Wer hat dies wohl orchestriert?


 

Sind dies die Methoden von Steuer- und

 

Verdunklungsoasen? Antwort: Ja, es sind weitere

 

Fälle in Jersey, USA, Schweiz etc. bekannt, die

 

den Whistleblower zum "Bad Guy" machen bzw.

 

auf diese Weise entsorgt werden !

 

 

Julian Assange teilt Rudolf Elmer´s Einschätzung.