Entscheid betreffend Nötigung und Körperverletzung liegt bei Obergericht Zürich

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Entscheid des Züricher Obergerichts seit Dezember 2009 pendent
Der Rekurs gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Zürich liegt seit Dezember 2009 bei Züricher Obergericht zur Beurteilung.

Ein baldige Entscheidung wurde Ende Juni versprochen jedoch bis 10. August 2010 ist dieser bei Rudolf Elmer noch nicht eingetroffen!

Das Staatsanwaltschaft-Sihl Zürich brauchte 18 Monate, um meine Strafanzeige zu untersuchen und dann wurde eine Nichteintretensverfügung zu erlassen.

Leider stellt sich hier die Frage der Verschleppung und dies durch die Züricher Justiz! Die erste Anzeige wurde bereits im Mai 2005 von der Staatsanwaltschaft Schwyz an Zürich zur Bearbeitung weitergeleitet.
20100263.100706.Schreiben_OG_an_OM-1.pdf
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