Die Zürcher Fake-Facts-Oberrichter und die Zürcher Gerichtspsychiatrie schlampig und schludrig in der Causa Elmer oder sogar kriminell?

(ROT = klicken zu Originaldokument) Im Obergerichtsurteil des Kanton Zürich vom 19. August 2016  schreibt Oberrichter lic. iur. Peter Marti (Zitat):

"Aus dem Vorbringen der Verteidigung im Zusammenhang mit dieser Observation/Ueberwachung schloss die Vorinstanz auf eine Stress- und Drucksituation, welche dem Beschuldigten verschuldungsmindernd anzurechnen sei. Indessen erreiche diese noch nicht die Intensität einer schweren Bedrägnis im Sinne von Art. 48 lit. a StGB (SB110200 Urk 77 S. 47). Auch der psychiatrische Gutachter bestätigt, dass die Ueberwachungsmassnahmen den Beschuldigten in erheblichem Masse belastet, verunsichert und in seinen Gefühlen bestärkt hätte, Opfer der Bank zu Sein. Gleichermassen dürfe auch der Zustand der Tochter als Teil des Bedingusgefügtes für das Zusandekommen der vorgeworfenen Tathandlungen betrachtet werden. (SB110200 HD Urk. 11/12 S 111/112, vgl. auch S. 100-103)."

 

Oberrichter Peter Marti schlussfolgerte:

 

"Sodann muss als Voraussetzung für Art. 48 lit. a Ziff. 2 StGB die Abhilfe aus der schweren Bedrängnis nicht auf anderem Wege möglich gewesen sein (Trechsel/Affolter-Eijsten, a.a.O. Art. 48 N 11). Daran fehlt es nun offensichtlich nachdem der Beschuldigte erst anderhalb Jahre später, im März 2007, Strafanzeiger erstattet hat. Das Wäre schon im August 2005 viel eher das angezeigte Vorgehen gewesen, wenn er der Meinung war, in strafrechtlich relevanter Weise von der Bank Julius Bär % Co. AG beeinträchtigt zu werden - offenkundig angezeigter jedenfalls, als ein nötigendes, anonymes E-Mail an die Bank zu schreiben. Eine Strafmilderung im Sinne von Art. 48 lit. e StGB oder gar ein Absehen von einer Strafe nach Art. 52 StGB kommt schliesslich nur schon deshalb nicht in Frage, weil der Beschuldigten sich nach der Tat im August im Jahre 2007 bekanntlich abermals mehrfach strafbar gemacht hat". 

Die Fake-Facts-Oberrichter und der Fake-Fact-Gerichtspsychiater

Die drei Oberrichter lic. iur. Peter Marti, lic. iur. Rolf Naef und lic. iur. Martin Langmeier habe sich der Fake Facts schuldig gemacht oder ist es vielleicht schon ungetreue Amstführung, wenn die Wahrheit gerichtlich ausgeblendet wird:

 

- 22. Juni 2004 erste Strafanzeige von Rudolf Elmer eingereicht

- 21. Juni 2005 zweite Strafanzeige seiner Ehefrau eingereicht

- 30. Juni 2005 werden Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft Schwyz an Kantonspolizei Zürich zu weiteren Behandlung übergeben

- 8. Juli 2005 Kantonspolizei erstellt Ermittlungsrapport und weist auf Nötigung etc. der Ryffel AG  hin, aber nichts geschieht

- 13. März 2007 reicht Rudolf Elmer nochmals Strafanzeige in Zürich ein

- 26. Juni 2007 weist leitende Staatsanwältin Dr. Ursula Frauenfelder Nohl Strafanzeige ab, obwohl sie von den mehrfachen Drohungen und Nötigungshandlung der Privatdetektei Kenntnis hatte

 

 

Gerichtspsychiater Dr. med. M. Kiesewetter (FMH Psychiatrie und Psychotherapie, zertifizierter forensischer Psychiater SGFP, AO. Bezirksarztadjunkt d.h. ein hochdekorierter Experte

 

Auszug aus Gutachten vom 22. Feb. 2010 (Zitate)

 

1) (Zitat) "Festzuhalten ist, dass keine auch auf der deskriptiven Ebene erfassbare psychische Störung krankheitswertiger Schwere als durch die Ueberwachungsmassnahmen ausgelöst oder gar verusacht worden erkannt werden kann."

 

2) (Zitat) "wie es sich dem Psychiater beim Studium der Akten darstellt -  lassen sich in ihrem Motivationsgefüge mit der vorstehend dargestellten narzisstischen Kränkung Rudolf Elmers, seinem Versuch, ihrer Herr zu werden, und mit einer durch narzisstische Bedürfnisse gekennzeichneten Rolle des Aufklärers und Kämpfers im Zusamenhang stehend sehen" .

 

Für Dr. Kiesewetter ist Rudolf Elmer ein Narzisst!

 

Nun die ärztlichen Befunde von Prof. Dr. med. Ulrich Schnyder, Dr. phil. Lutz Wittmann des Universitätsspitals Zürich, Psychiatrische Poliklinik (Prof. Dr. Schnyder war damals der Forschungsexperte für Postraumatische Belastungstörungen in Europa), Dr. med. H.P. Bucher, FMH Psychiatrie Psychotherapie sowie Dr. med. Andri à Porta, Dr. phil. Mathes Seidle wurde von Dr. Kiesewetter ignoriert, denn alle wissen auf eine Posttraumatische Belastungsstörung mit depressive Episoden hin. Die Posttraumatische Belastungsstörung wollte Dr. Kiesewetter nicht wahrhaben, obwohl er von der Staatsanwaltschaft die obigen ärtzlichen Befunde der Experten hatte. Jedoch behauptet Dr. Kiesewetter in seinem Gutachten, dass der Grossvater von Rudolf Elmer Selbstmord beging, was auch nicht stimmte, um wahrscheinlich eine Suzialitätsgefahr aufzuzeigen, welche dann von Staatsanwalt Dr. Peter C. Giger wieder gegen Rudolf Elmer verwendet wurde, indem Dr. Peter C. Giger unter einem weiteren dubiosen Grund ein zweites gerichtspsychiatrische Gutachten in Auftrag gab. 

 

Ein weiterer Höhepunkt der Inkompetenz der Gerichtspsychiatrie war Dr. Kherfouches, Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD) Zürich die als Psychologin im Gefängnis ebenfalls die Posttraumatische Belastungsstörung nicht erkennen oder wahr haben wollte. Für sie war mein schlechter Zustand gefängnisbedingt. Hier der Bericht.

 

Der angezeigte Dr. Kiesewetter wurde wie üblich vom Obergericht Zürich (Oberrichter: W. Meyer, Ersatzrichterin S. Mathieu und Ersatzoberrichter Dr. iur. T. Graf)  abgewiesen: 

- Strafanzeige vom 12. Februar 2014

- Abweisung der Anzeige durch Obergericht am 17. Juli 2014

 

Was soll man da noch sagen und tun ausser die Frage stellen: Ist die Zürcher Strafjustiz eine Willkürjustiz, oder nicht?

 

Tatsächlich: Das Bundesgericht erteilte am 7. März 2011 der Zürcher Strafjustiz inklusive Obergericht eine schwerwiegende WILLKUERRUEGE!