
Strafanzeige hinreichender Tatverdacht, um eine Strafuntersuchung zu eröffnen (die 20 FIFA Beschuldigten werden nun gegen Herrn Bundesanwalt (BA) Lauber in ihren Anzeigen ähnlich argumentieren)
Es ist zu prüfen, ob sich STA Peter C. Giger oder Dritte betr. falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Amtsmissbrauch, ungetreuer Amtsführung etc. allenfalls schuldig gemacht haben. Es gilt die Unschuldsvermutung für STA Giger und auch BA Lauber!