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Beschwerde vom 5. Okt. 2020 gegen Verfahrenshandlungen am Schweizer Bundesgericht
Als Bürger des Schweizer Staates gehe ich davon aus, dass es auch im Interesse der Gerichtskommission GK ist, eine glaubwürdige und unvoreingenommene Rechtspflege am Schweizer Bundesgericht zu gewährleisten und insbesondere beim Verdacht von gravierenden Mängeln offenzulegen ....

Im Wesentlichen geht es bei meiner Beschwerde darum, gravierende Mängel in der gesetzmässigen, zweckmässigen und haushälterischen Aufgabenerfüllung (Art. 2 Abs. 3 AufRBGer) im Zusammenhang mit der «Causa Elmer/Bankgeheimnisverletzung» ......
20201005 BG Aufsichtsbeschwerde Gerichts
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